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   BSG, 29.06.1979 - 8b RK 4/79   

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BSG, 29.06.1979 - 8b RK 4/79 (https://dejure.org/1979,13060)
BSG, Entscheidung vom 29.06.1979 - 8b RK 4/79 (https://dejure.org/1979,13060)
BSG, Entscheidung vom 29. Juni 1979 - 8b RK 4/79 (https://dejure.org/1979,13060)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 48, 243
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 21.01.1959 - 8 RV 181/57
    Auszug aus BSG, 29.06.1979 - 8b RK 4/79
    Die Entscheidung ist also nicht etwa versehentlich unterblieben (vgl. BSGE 9, 80, 83).
  • BSG, 19.10.2023 - B 1 KR 22/22 R

    Krankenversicherung - Medizinischer Dienst - Amtsenthebung eines Geschäftsführers

    a) Die Amtsenthebung betrifft die persönliche Rechtsstellung des Klägers, stellt damit eine Regelung mit Außenwirkung dar und ist folglich - ungeachtet des Umstandes, dass sie hier ausdrücklich in der Form eines Bescheides erfolgte - ein VA (vgl BSG vom 29.6.1979 - 8b RK 4/79 - BSGE 48, 243, 245 = SozR 5310 § 6 Nr. 2 S 7 = juris RdNr 16; ebenso Luthe in Hauck/Noftz, SGB V, § 279 RdNr 11, Stand Juni 2022; Heberlein in BeckOK SozR, SGB V, § 279 RdNr 39, Stand 1.9.2023; I. Palsherm in jurisPK-SGB IV, 4. Aufl 2021, § 59 RdNr 19, 25, Stand4.10.2022, jeweils mwN auch zur Gegenansicht) .

    Ein Verstoß hiergegen stellt sich als Missbrauch der Organstellung und somit als Verletzung der Pflicht zu getreuer Geschäftsführung iS des § 279 Abs. 6 SGB V aF iVm § 42 Abs. 2 SGB IV dar, die weder mit der Wahrung eigener noch mit der Forderung von Gruppeninteressen gerechtfertigt werden kann (vgl zum Ganzen BSG vom 29.6.1979 - 8b RK 4/79 - BSGE 48, 243, 245 f = SozR 5310 § 6 Nr. 2 S 8 = juris RdNr 18) .

    Schuldhaft ist eine Amtspflichtverletzung jedenfalls dann, wenn sie in Kenntnis sowie unter Inkaufnahme ihrer möglichen schädlichen Wirkungen und deren wirtschaftlichen Folgen für den Versicherungsträger erfolgt (vgl zum Ganzen BSG vom 29.6.1979 - 8b RK 4/79 - BSGE 48, 243, 247 = SozR 5310 § 6 Nr. 2 S 9 f = juris RdNr 20) .

  • BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 38/93

    Beschäftigungsförderung - Gleichstellung - Fachschulausbildung - Anwartschaft -

    Das Gebot der umfassenden Entscheidung über die erhobenen Ansprüche gilt nämlich gleichermaßen für Klage- und Berufungsinstanz, wenn erstinstanzlich rechtsirrig nicht in vollem Umfang über den Streitfall entschieden worden ist und nur die in erster Instanz verurteilte Beklagte Berufung eingelegt hat (BSGE 48, 243, 244 ff = SozR 5310 § 6 Nr. 2; BSG, Urteil vom 11.11.1993 - 7 RAr 94/92 -, unveröffentlicht), sofern nicht verschiedene oder abtrennbare Streitgegenstände betroffen sind (BSG, Urteil vom 11.11.1993 - 7 RAr 94/92).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.06.2021 - L 1 KR 411/20

    Grobe Amtspflichtverletzung - Krankenkasse - Verwaltungsratsmitglied -

    Das BSG halte entgegen der Darstellung der Antragsgegnerin nicht bei jedem Handeln gegen die Belange des Versicherungsträgers eine Amtspflichtverletzung für gegeben (Hinweis auf Entscheidungen des BSG v. 29. Juni 1979 - 8b RK 4/79 und 28. Januar 1998 - B 6 KA 71/96 B).

    Die Amtspflichten der Mitglieder von Selbstverwaltungsorganen von Sozialversicherungen ergeben sich aus dem gesetzlichen Auftrag der Versicherungsträger und der den Organmitgliedern im Rahmen der Selbstverwaltung eingeräumten Rechtsstellung (BSG v. 29. Juni 1979 - 8b RK 4/79 - juris Rn. 18).

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung (BSG v. 29. Juni 1979 - 8b RK 4/79) hat den Begriff der groben Pflichtverletzung dahingehend konkretisiert, dass er nicht notwendig ein schuldhaftes Handeln voraussetze.

    Das BSG hat in seinem Urteil vom 29. Juni 1979 - 8b RK 4/79 darauf abgestellt, dass das dortige Mitglied des Selbstverwaltungsorgans einer Krankenkasse Mitgliedsverluste mit erheblichen Folgen für die Rentabilität und die Leistungsfähigkeit der Krankenkasse in Kauf genommen hatte.

  • BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 138/88

    Verfügbarkeit des Arbeitslosen bei Wohnsitzwechsel, Ermessensausübung bei

    Angesichts dessen bedarf es keiner Erörterung mehr, ob sich die Befugnis des LSG zur Sachentscheidung selbst bei einer nur teilweisen Entscheidung des SG über den Streitgegenstand nicht deswegen ergeben hätte, weil die Klägerin dann mit ihrem uneingeschränkten Berufungsantrag auch den nicht erledigten Teil des Rechtsstreits vor das Berufungsgericht gebracht und die Beklagte sich rügelos darauf eingelassen hat (vgl BSGE 27, 146, 149 = SozR Nr. 21 zu § 96 SGG; ähnlich BSGE 48, 243, 244 = SozR 531C 6 Nr. 2).
  • LSG Sachsen, 29.05.1996 - L 1 Ka 1/95

    Auswirkungen der Tätigkeit eines Arztes für den Staatssicherheitsdienst der

    Die von der Vertreterversammlung beschlossene Amtsenthebung stellt einen Verwaltungsakt dar (vgl. BSGE 48, 243 [245]).

    Der Verstoß muß überdies subjektiv vorwerfbar sein, ohne daß jedoch eine "Absicht" der Amtspflichtverletzung im Sinne darauf wissentlich und willentlich abzielenden Vorsatzes erforderlich ist (vgl. BSGE 48, 243 [246 f.]).

    Amtspflicht der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane und damit auch des Klägers ist es im ganzen, die sich aus dem gesetzlichen Auftrag ergebenden Belange der Körperschaft im Zusammenwirken mit den Organmitgliedern zu verwirklichen, dabei im wohlverstandenen Interesse der Körperschaft zu handeln und jegliches Handeln zu unterlassen, das die Körperschaft schädigen könnte (vgl. BSGE 48, 243 [245 ff.]).

  • SG Mainz, 30.10.2019 - S 14 KR 35/18

    Krankenversicherung - Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK)

    Der Vorgang der Bekanntgabe durch ein Schreiben stellt zwar selbst keinen Verwaltungsakt dar (vgl. BSG, Urteil vom 29. Juni 1979 - 8b RK 4/79 - juris Rn. 16).

    Auch wenn man aus den Entscheidungen des Bundessozialgerichts aufgrund anderslautender Amtsenthebungsnormen, wonach die Amtsenthebung in körperschaftlichen Satzungen ein Rechtsakt ist, der die erfolgte Amtseinsetzung wieder rückgängig macht, um die Selbstverwaltung vor groben Pflichtverletzungen zu bewahren (BSGE 48, 243, 247; BSG, Beschluss vom 28. Januar 1998 - B 6 KA 71/96 B - juris Rn. 12), ungeschriebene Tatbestandsmerkmale für die Abwahlentscheidung des Klägers entnehmen wollte, führte dies zwar zu unbestimmten Rechtsbegriffen und Folgen für die Begründung des Verwaltungsakts aber nicht zur Notwendigkeit einer Ermessensausübung.

  • BSG, 02.04.2014 - B 3 KR 3/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Vielmehr war dieser Sachleistungsanspruch mit der Berufung des Klägers gegen das Urteil des SG vom 24.4.2012 Bestandteil des Berufungsverfahrens geworden (BSGE 9, 80, 83 = SozR Nr. 17 zu § 55 SGG; BSGE 15, 232, 234 = SozR Nr. 164 zu § 162 SGG; BSGE 48, 243 = SozR 5310 § 6 Nr. 2 S 6) .
  • OVG Niedersachsen, 12.11.2009 - 8 LC 58/08

    Möglichkeit der Abberufung eines Hauptgeschäftsführers einer IHK von der

    Der Gesetzgeber geht in vergleichbaren Fallgestaltungen ebenfalls vom Vorliegen eines Verwaltungsaktes aus, so etwa bei der Abberufung des Vorstandsmitgliedes einer Krankenkasse gemäß §§ 35 a Abs. 7 Satz 2, 59 Abs. 2 und 3 SGB IV (vgl. Palsherm, jurisPK-SGB IV, § 59, Rn. 17, m. w. N, sowie BSG, Urt. v. 29.6.1979 - 8b RK 4/79 -, BSGE 48, 243, 245.).
  • BSG, 11.11.1993 - 7 RAr 94/92

    Klage auf Zustimmung der Auszahlung eines Betrages an den Arbeitnehmer - Anspruch

    Das Gebot der umfassenden Entscheidung über die vom Kläger erhobenen Ansprüche gilt nämlich gleichermaßen für die Klage-und Berufungsinstanz, wenn das SG rechtsirrig nicht in vollem Umfang über den Streitfall entschieden und nur die in erster Instanz verurteilte Beklagte Berufung eingelegt hat (BSGE 48, 243, 244 f = SozR 5310 § 6 Nr. 2), es sei denn, daß es sich um verschiedene oder abtrennbare Streitgegenstände handelt.
  • BSG, 23.07.2007 - B 1 KR 46/07 B
    Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 29.06.1979 (BSGE 48, 243, 247) entschieden, dass die Amtsenthebung objektiv eine grobe Pflichtverletzung und subjektiv ein schuldhaftes Verhalten voraussetzt.

    Jedoch hat das LSG im Anschluss an die Entscheidung des BSG vom 29.6.1979 (BSGE 48, 243, 247 = SozR 5310 § 6 Nr. 2 S 9) zur Vorgängervorschrift des § 59 Abs. 2 SGB IV neben einer objektiv groben Amtspflichtverletzung weiter ein subjektiv vorwerfbares - schuldhaftes - Verhalten des Klägers verlangt, das Vorliegen eines solchen schuldhaften Verhaltens aber verneint, weil die Unfähigkeit zur Geschäftsführung gesundheitlich bedingt gewesen und die Amtspflichtverletzung nicht als grobes Fehlverhalten schuldhaft gewesen sei.

  • OVG Niedersachsen, 20.11.2008 - 8 ME 51/08

    Rechtmäßigkeit der Abberufung des Hauptgeschäftsführers einer Industriekammer und

  • LSG Rheinland-Pfalz, 03.02.2022 - L 5 KR 224/19
  • LSG Hamburg, 29.11.2012 - L 1 KR 132/11

    Krankenversicherung - Verwaltungsratsmitglied einer Krankenkasse - Amtsenthebung

  • BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 71/96 B

    Rechtsgehalt von Amtsenthebung in körperschaftlichen Satzungen

  • BSG, 11.11.1987 - 9a RV 22/85
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2021 - L 10 KR 873/20

    Unzulässigkeit der Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen

  • LSG Sachsen, 21.06.2001 - L 1 SB 54/00

    Höhe des Grades der Behinderung (GdB); Voraussetzungen für das Merkzeichen "aG";

  • LSG Sachsen-Anhalt, 05.01.2005 - L 4 B 49/04
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